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EUGH Urteil Ü-Zeichen

EUGH Urteil über das Ü-Zeichen

Wie ist die Rechtslage im EUGH Urteil?

Freiwillige Fremdüberwachung

Mit unserem Newsletter vom 22.09.16 haben wir Sie über die aktuelle Situation nach dem EuGH Urteil (Urteil C-100/13 im Oktober 2014) über den Entfall der Ü-Zeichen bereits vorab informiert. Aufgrund der neuen rechtlichen Situation stellt sich jedoch die Frage, wie es bei VIACOR weiter geht?

Da es für uns selbstverständlich ist, Ihnen weiterhin die gewohnt  hohe Produktqualität VIACOR zu liefern, haben wir keinen Fremdüberwachungsvertrag, weder für Parkhaus-, WHG noch für AgBB Systeme gekündigt. Wir unterwerfen uns freiwillig weiterhin einer externen kontinuierlichen Fremdüberwachung. Natürlich betrifft dies auch alle internen Qualitätsmanagementaktivitäten.

Dies ist auch der Grund warum wir unsere bestehenden „allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen“ und „allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse“  bis zur maximal möglichen Laufzeit verlängern ließen (in der Regel Ablaufzeiten 2020 – 2021). Wir stellen Ihnen diese Unterlagen auch gerne jederzeit zur Verfügung.

Gerne beantworten wir Ihnen auch alle anderen Fragen hinsichtlich der geänderten Rechtslage. Über weitere aktuelle Entwicklungen bzw. Veränderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ansprechpartner bei VIACOR sind:

Frau Mahnke: Tel.: +49 7141 688385, email: katrin.mahnke@viacor.de

Herr Rödl: Mobil: +49 1727298509, email: otto.roedl@viacor.de